Checkliste „Individueller Bildungsscheck"

Sie können als Privatperson einen Bildungscheck beantragen, wenn

  • der Fortbildungsinhalt einen Zusammenhang zu Ihrer beruflichen Tätigkeit besitzt / Ihre berufliche Handlungsfähigkeit erweitert
  • Sie Ihren Wohnsitz in NRW haben
  • Sie ein zu versteuernden Jahreseinkommen von maximal 40.000 € bei steuerl. Einzelveranlagung / von maximal 80.000 € bei gemeinsamer steuerl. Veranlagung nachweisen. Der offizielle Einkommensnachweis (z.B. Einkommenssteuerbescheid / Erklärung eines Steuerberaters / eines Fachanwaltes für Steuerrecht / Lohnsteuerhilfevereins / behördliche Bescheinigung) darf nicht älter als 3 Jahre sein.
  • die Fortbildung noch nicht begonnen hat
  • Sie die Fortbildung noch nicht bezahlt oder teilbezahlt haben.
  • Sie keinen individuellen Anspruch auf eine andere öffentliche Förderung (z.B. Aufstiegs-BAFöG) haben oder eine gesetzliche Verpflichtung zur Kostenübernahme durch den Arbeitgeber (z.B. betrieblicher Datenschutzbeauftragter) existiert.

Weitere Infos zur Förderung: