Checkliste "Betrieblicher Bildungsscheck"
Der betriebliche Zugang zum Bildungsscheck richtet sich aktuell ausschließlich an kleine Unternehmen...
- mit Sitz und/oder Arbeitsstätte in NRW
- mit weniger als 50 Personen (Vollzeitäquivalente), Nachweise sind im Unternehmen für spätere Prüfungen durch die Bezirksregierung vorzuhalten.
- die im Kalenderjahr maximal 10 Bildungsschecks für Beschäftigte erhalten
- die je Mitarbeiter*in p.a. maximal einen betrieblichen Bildungsscheck ausgeben
Weitere Informationen finden Sie unter :