Checkliste "Individueller Bildungsscheck"
Sie können als Privatperson einen Bildungscheck beantragen, wenn
- der Fortbildungsinhalt einen Zusammenhang zu Ihrer beruflichen Tätigkeit besitzt / Ihre berufliche Handlungsfähigkeit erweitert
- Sie Ihren Wohnsitz in NRW haben
- Sie ein zu versteuernden Jahreseinkommen von maximal 40000 € bei steuerl. Einzelveranlagung / von maximal 80000 € bei gemeinsamer steuerl. Veranlagung nachweisen. Der offizielle Einkommensnachweis (zB. Einkommenssteuerbescheid / Erklärung eines Steuerberaters / eines Fachanwaltes für Steuerrecht / Lohnsteuerhilfevereins / behördliche Bescheinigung) darf nicht älter als 3 Jahre sein)
- die Fortbildung noch nicht begonnen hat
- Sie die Fortbildung noch nicht bezahlt oder teilbezahlt haben.
- Sie keinen individuellen Anspruch auf eine andere öffentliche Förderung (z.B. Aufstiegs-BAFöG) haben oder eine gesetzliche Verpflichtung zur Kostenübernahme durch den Arbeitgeber (z.B. betrieblicher Datenschutzbeauftragter) existiert.
Weitere Infos zur Förderung: